| Wuppertal - Scheinfreiheit und Pflichtveranstaltungen im Grundstudium |
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Ein Auszug aus der Prüfungsordnung:
§ 4 - Aufbau des Studiums (1) [...] (2) Das Grundstudium umfaßt vier Semester und schließt mit der Diplom-Vorprüfung ab, das Hauptstudium umfaßt fünf Semester einschließlich des Berufspraktikums und schließt mit der Diplomprüfung ab. (3) Das Grundstudium umfaßt etwa 77 SWS, davon entfallen 70 SWS auf den Pflichtbereich, auf den nicht prüfungsrelevanten Wahlbereich entfallen 7 SWS. (4) Das Hauptstudium umfaßt etwa 83 SWS, davon entfallen auf den Pflicht- und den Wahlpflichtbereich 74 SWS und auf den nicht prüfungsrelevanten Wahlbereich 9 SWS.
In der Praxis hat sich für das Grundstudium folgende Aufstellung bewährt: (X = Teilnahmepflicht)
*1) Die Berichte für das Experimental Praktikum A und B werden, zusammen mit den beiden Statistik-Klausuren, als Prüfungsnote für Methodenlehre angerechnet. *2) Für die Prüfungszulassung in Allgemeine II ist die erfolgreiche Teilnahme an einer abschliessenden Klausur notwendig. *3) Die Prüfung der Differentiellen- und Persönlichkeitspsychologie legt den Schwerpunkt auf die entsprechenden Seminare zu den Forschungsmethoden und deckt damit evtl. Defizite der Methodenlehre ab.
Bitte beachten! Die Aufstellung hier weicht bewusst von der offiziellen Diplomprüfungsordnung für den offiziellen Diplomprüfungsordnung für den Diplomstudiengang Psychologie an der BU Wuppertal ab. Tatsächlich ist der Wissenserwerb im Sinne der Prüfungsordnung unerlässlich für die Zulassung zum Vordiplom! In der Umsetzung hat sich aber die Teilnahme an den hier genannten Seminaren in Ergänzung zum Selbststudium als zweckmäßig erwiesen.
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Die Prüfungsordnung legt den Rahmen für eine qualitative Ausbildung zum
Diplom Psychologen fest. Hier wird sichergestellt, dass Basiswissen und
weiterführende Kenntnisse erworben werden. Trotzdem gibt es zahlreiche
berechtigte Gründe, das Studium nur anhand der tatsächlich notwendigen
Leistungen zu organisieren.
Nina